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Neue Kooperationsvereinbarung zwischen Landwirtschaftskammer NRW und AWWR

| Externe Pressemitteilung

Die 18 Mitgliedsunternehmen der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr (AWWR) sichern die Trinkwasserversorgung für rund 4,6 Millionen Menschen, Gewerbe und Industrie im Ruhreinzugsgebiet und stehen von jeher für Umweltschutz und Nachhaltigkeit. In Wahrnehmung dieser Verantwortung gründete die AWWR 1992 zusammen mit der Landwirtschaftskammer die Kooperation Landwirtschaft zur Durchführung eines vorbeugenden Gewässerschutzes für die Ruhr und ihre Zuflüsse vor Pflanzenschutzmittel (PSM)- und Nährstoffeinträgen. Diese erfolgreiche Zusammenarbeit wurde nun für mindestens fünf Jahre verlängert und tritt am 01.01.2023 in Kraft. 

Die Gründung der Kooperation in 1992 ging auf die sogenannte 12-Punkte-Vereinbarung zwischen Vertretern der Landwirtschaft und der Wasserwirtschaft zurück, die bereits im März 2021 novelliert wurde. Sie rief eine gezielte gewässerschutzorientierte Beratung für die Landwirte, Gartenbauer und Anwender von PSM außerhalb der Landwirtschaft ins Leben. Das Kooperationsgebiet ist identisch mit dem 448.800 ha großen Ruhreinzugsgebiet. Zurzeit gibt es 885 Kooperationsbetriebe mit über 46.000 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Ziel der Kooperation heute ist es, im Ruhreinzugsgebiet auch zukünftig bei zunehmender Intensivierung der Landwirtschaft das geringe Belastungsniveau der Ruhr und des Grundwassers mit Nitrat und sonstigen Pflanzennährstoffen sowie Pflanzenbehandlungsmittelwirkstoffen und ihren Metaboliten zu sichern. Hierfür finanziert die AWWR drei Berater in Vollzeit und diverse Kooperationsprojekte wie Untersuchungs- und Förderungsprogramme.

Die neue Vereinbarung beinhaltet eine Budget-Erhöhung für eine weiterhin wirksame und nachhaltige Arbeit sowie die Anpassung an geänderte rechtliche Bedingungen wie EU-Recht und Wasserentnahmeentgeltgesetz.

BU: (v. l.) Klaus Döhmen, Bernd Heinz und Matthias Lürbke (AWWR) und Franz-Josef Schockemöhle und Harald Lopotz (LKNRW) unterzeichnen den neuen Vertrag der Kooperation Landwirtschaft.