Wasserwerksbesichtigung
Wie ein Wasserwerk im Detail funktioniert, können Sie bei einem Besuch in einem unserer Wasserwerke hautnah erleben. Wasserwerke Westfalen betreibt Wasser-Informations-Zentren an den Standorten Hengsen (Schwerte-Geisecke) und Echthausen (Wickede).
Nach einer Einführung in die Themen Wasserwirtschaft an der Ruhr und Trinkwasserversorgung wird bei einem Rundgang durch das Wasserwerk anschaulich erläutert, wie aus dem Ruhrwasser in einem mehrstufigen Aufbereitungsprozess unser Trinkwasser entsteht.
Besichtigungen im Rahmen des Bildungsauftrags werden von uns für Universitäten und Erwachsenengruppen, die sich aktiv mit der Trinkwasserthematik beschäftigen, angeboten. Hierfür bedarf es einer Voranmeldung. Die Führungen können montags bis freitags zwischen 9 und 16 Uhr durchgeführt werden und dauern ca. zwei Stunden. Die Gruppenstärke liegt bei mindestens 15 Personen.
Ihre Ansprechpartnerin

Tanja Vock
Presse und Kommunikation
Tel.: 02304/9575-204
Fax: 02304/9575-333
tanja.vock@wasserwerke-westfalen.de

Leitungsauskunft
Digitale Planauskunft vor Bauarbeiten
Planen Sie eine größere Baumaßnahme oder Grabungen jeglicher Art im Ruhrtal? Informieren Sie sich unbedingt in der Planungsphase und vor dem Beginn der Arbeiten über die Lage unseres Wasser-, Strom-, und Informationsleitungsnetzes. Sie beugen so möglichen Beschädigungen vor und schützen sich aktiv vor Unfällen.
Für die Erstellung einer Planauskunft benötigen wir folgenden Informationen von Ihnen:
- Lageplan
- Lagebezeichnung
- Grund der Baumaßnahme
- Datum des Baubeginns
Senden Sie ihre Anfrage an netzauskunft@wasserwerke-westfalen.de.
Die Leitungsauskunft dient ausschließlich der Information des Anfragenden zur eigenen Verwendung für die von ihm benannte bauliche oder planerische Maßnahme. Sie beinhaltet keinerlei darüber hinausgehende Bedeutung wie z.B. die Zustimmung der Wasserwerke Westfalen GmbH bezüglich einer konkreten Baumaßnahme, Planung oder dergleichen. Eine Weitergabe an Dritte ist nicht statthaft.

Einkaufsbedingungen
Allgemeine Einkaufsbedingungen
Die nachfolgenden allgemeinen Einkaufsbedingungen der Gelsenwasser AG gelten auch für die Wasserwerke Westfalen GmbH:
- Allgemeine Einkaufsbedingungen
für Kauf- und Werkverträge, Ausführung von Bauleistungen, technische Anlagen, Planung, Überwachung und gutachterliche Tätigkeiten, Pflege von DV-Programmen sowie Beschaffung von Software.
Für Baumaßnahmen im Auftrag der Wasserwerke Westfalen GmbH in den Wasserschutzgebieten gelten die nachfolgend aufgeführten zusätzlichen Vertragsbedingungen: