Hinweise geben
Als verantwortungsvolles und nachhaltiges Unternehmen handeln wir in unserem Betriebsalltag nach gemeinsam festgelegten Leitlinien. Unsere tägliche Arbeit ist durch Eigenverantwortung, Aufrichtigkeit, Loyalität und Respekt untereinander und gegenüber der Umwelt bestimmt. Wir handeln entsprechend der rechtlichen Vorgaben sowie mit Integrität, Vernunft und nach unseren ethischen Grundsätzen. Gemeinsam achten wir auf ein gutes Miteinander. Unser Wertemanagement-System unterstreicht dies.
Ihre Ansprechpersonen
Intern:
Wasserwerke Westfalen GmbH
Wertemanagement-Team
Zum Kellerbach 52
59439 Schwerte
E-Mail: Wertemanagement@wasserwerke-westfalen.de
Extern:
Kanzlei PARK I Wirtschaftsrecht
Rechtanwalt & Ombudsmann
Dr. Tobias Eggers
Rheinlanddamm 199
44139 Dortmund
Telefon: 0231 958068-0
E-Mail: eggers@park-wirtschaftsstrafrecht.de
Verdachtsfall melden
In unserem Unternehmen werden alle Mitarbeitenden über die für sie relevanten Regelwerke informiert und bei der Einhaltung der Regelwerke unterstützt. Trotz aller Bemühungen kann es dennoch zu Situationen kommen, in denen der Eindruck entsteht, dass wir unseren eigenen Wertansprüchen nicht gerecht werden oder „Spielregeln“ nicht eingehalten werden.
Um ein mögliches Fehlverhalten schnellstmöglich erkennen und abstellen zu können, steht unser Wertemangement-System für Hinweise und Anmerkungen zur Verfügung:
Wir haben ein Verfahren für Hinweisgebende installiert, das sowohl unsere Mitarbeitenden als auch Dritte nutzen können, um Rechts- und Regelverstöße zu melden. Für den Fall, dass Sie Verstöße melden wollen, können Sie sich postalisch, telefonisch, per E-Mail oder persönlich (in jedem Fall) vertraulich - und auf Wunsch auch anonym - an eine der o.g. Ansprechpersonen wenden.
Sie erleichtern unsere Arbeit erheblich, wenn Sie uns freiwillig Ihre Kontaktdaten (Telefon- oder Handy-Nummer / E-Mail-Adresse) übermitteln, damit wir Sie bei Rückfragen erreichen können.
Sollten Sie über die Meldung an die o.g. Stellen nicht weiterkommen, können Sie sich auch an die externen Meldestellen des Bundes wenden:
- Grundsätzlich zuständig ist die externe Meldestelle des Bundes beim Bundesamt für Justiz nach § 19 HinSchG.
- Für Hinweise, die Frage der Finanzdienstleistungsaufsicht oder Versicherungsunternehmen betreffen, ist die BaFin nach § 21 HinSchG die richtige externe Hinweisgeberstelle.
- Hinweise zu kartellrechtlichen Fragen sind nach § 22 HinSchG an die Hinweisgeberstelle des Bundeskartellamtes zu richten.
Informationen zur Abgabe eines entsprechenden Hinweises finden sich auf allen vorgenannten Internetseiten.
Wir nehmen alle eingehenden Hinweise ernst und werden diese umgehend prüfen. Ihre Angaben werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
Beschwerden gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
Bei uns gelten die allgemeinen Einkaufsbedingungen der GELSENWASSER AG. Diese sind über den Link Einkauf - Infos und Ausschreibungen für Lieferanten | Gelsenwasser abrufbar. Beschwerden gemäß LkSG bzw. Meldungen von Verstößen können ebenfalls per Brief, E-Mail, Telefon oder persönlich eingereicht werden. Zusätzlich kann die digitale Hintbox der GELSENWASSER AG genutzt werden. Sie ist über den folgenden Link erreichbar: Hintbox