Von generellen Trinkwasserqualitätsthemen, über Mikrobiologie und Analyseverfahren/Messtechniken bis hin zu organischen und anorganischen Spurenstoffen: hier finden Sie interessante Hintergrundinformationen und Erläuterungen zu Aspekten rund um das Thema Trinkwasser.
Einwandfreie Qualität des Wassers aus dem Hahn - auch für die ganz kleinen Verbraucher geeignet
Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seine Verwendung keine Gesundheitsbesorgnis besteht. Die Grenzwerte sind darauf ausgerichtet, dass es jederzeit und lebenslang für alle Anwendungszwecke bedenkenlos genutzt werden kann. Dies gilt auch für die Zubereitung von Säuglingsnahrung.
Die Eignung des Trinkwassers für Säuglingsnahrung wird von Fachgesellschaften wie dem Forschungsinstitut für Kinderernährung (FKE), dem Netzwerk Junge Familie, der Deutschen Gesellschaft für Ernährung (DGE) und den Verbraucherorganisationen regelmäßig bestätigt. Generell wird lediglich empfohlen, das Wasser so lange ablaufen zu lassen, bis es kalt aus dem Hahn fließt, um Standwasser zu vermeiden.
So informieren beispielsweise die Verbraucherzentralen, dass das Trinkwasser aus der Leitung in Deutschland so gut sei, dass es für die Säuglingsnahrung nicht unbedingt abgekocht werden muss. Wer ganz sicher gehen will, dass auch alle eventuell vorhandenen Keime aus der Hausinstallation abgetötet sind, sollte es (z. B. im Wasserkocher bis zum Abschalten) sprudelnd aufkochen und es anschließend auf ca. 40°C abkühlen lassen, um damit Milch oder Brei anzurühren. Wegen möglicher Beeinträchtigungen wird von der Verwendung von heißem Wasser aus der Leitung und der Nutzung von Wasserfiltern abgeraten.
Auch die Zeitschrift Ökotest (Ausgabe August 2017) hat sich eingehend mit der Thematik beschäftigt und kommt zu dem Ergebnis, dass die Trinkwässer in Deutschland zur Zubereitung von Säuglingsnahrung geeignet sind. https://www.oekotest.de/kinder-familie/21-Stille-Mineralwaesser-zur-Zubereitung-von-Saeuglingsnahrung-im-Test_109918_1.html
Links zu weiteren Quellen und weitergehenden Informationen:
Forschungsinstitut für Kinderernährung – FKE:
http://www.fke-do.de/index.php?module=page_content&index[page_content][action]=details&index[page_content][data][page_content_id]=199
Verbraucherzentrale:
https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/lebensmittel/gesund-ernaehren/die-richtige-ernaehrung-fuer-saeuglinge-11277
Netzwerk Junge Familie – Gesund ins Leben:
https://www.gesund-ins-leben.de/fuer-familien/erstes-lebensjahr/zeit-fuer-breikost/#c758
Hinweise zu möglichen Angaben bei Mineralwässern
Mineralwässer sind eine ergänzende Möglichkeit zur Wasseraufnahme unter individuellen Gesichtspunkten. Wenn für ein Wasser auf spezielle ernährungsphysiologische Eigenschaften hingewiesen wird, muss es gemäß der Mineral- und Tafelwasserverordnung besondere Anforderungen erfüllen. Soll beispielsweise die Eignung zur Zubereitung von Säuglingsnahrung werbend hervorgehoben werden, darf der Gehalt an Natrium 20 mg/l und der an Nitrat 10 mg/l nicht überschreiten. Das sind geringere Werte als die Trinkwasser-Grenzwerte für Natrium (200 mg/l) und Nitrat (50 mg/l). Die Schlussfolgerung, dass Trinkwasser für die Säuglingsnahrung ungeeignet ist, wenn die Vorgaben für Mineralwässer überschritten sind, trifft aber nicht zu. Das Prädikat „geeignet zur Zubereitung von Säuglingsnahrung“ dient insbesondere der Markenwerbung unter den Mineralwässern. Es ist nicht zum Vergleich mit Trinkwasser geeignet.
Möchten Sie sich umfassend über die Beschaffenheit Ihres Trinkwassers informieren?
Die Trinkwasseranalyse des Wasserwerks, aus dem Sie Ihr Wasser beziehen, können Sie hier abrufen.
April 2019
Wasser ist Leben: neue Herausforderungen in der mikrobiologischen Trinkwasserüberwachung
Bakterien gehören zu den ältesten und mit einer Größe von wenigen tausendstel Millimetern auch zu den kleinsten Lebewesen auf der Erde. Obwohl mit bloßem Auge unsichtbar, weisen sie unter einem Mikroskop betrachtet sehr unterschiedliche Formen auf, beispielsweise kugel-, stäbchen-, faden- oder zylinderförmig. Allen Bakterien gemein ist, dass sie einzellige Lebewesen sind und sich selbst versorgen können, also über einen eigenen Stoffwechsel und eigenes Erbgut verfügen.
Der Lebensraum von Bakterien erstreckt sich von heißen Tiefseequellen bis arktischem Eis, über verschiedenste Böden, Luft und Wolken auf nahezu alle Lebensräume unseres Planeten. Bakterien sind überall (ubiquitär) vorhanden. Im Laufe der Evolution haben sie zahlreiche Strategien entwickelt, sich an schnell veränderliche Umweltbedingungen anzupassen. Viele Bakterien gehen dazu Formen des Zusammenlebens (Symbiosen) mit anderen Arten ein. So können die Bakterien, die es schaffen in Symbiosen mit Pflanzen, Tieren oder Menschen zu leben, dem ständigen Wechsel der Umweltbedingungen teilweise entgehen.
Etwa 90 % aller Zellen auf und im menschlichen Körper sind nichtmenschlich und gehören zu mindestens 500 verschiedenen Arten von Mikroorganismen, vorwiegend Bakterien. Die allermeisten dieser Bakterien sind harmlos, viele davon sind sogar wichtig für unsere Gesundheit. So unterstützen bestimmte Bakterien im Darm beispielsweise die Verdauung, stimulieren unser Immunsystem oder stellen durch Versorgung mit Vitamin K die Blutgerinnung sicher. Andere schützen die Haut vor schädlichen Mikroorganismen, indem sie den vorhandenen Lebensraum (Nische) erfolgreich besetzen. Allerdings sind nicht alle Bakterien harmlos oder gar nützlich. Manche Bakterienstämme lösen Krankheiten beim Menschen aus, indem sie Stoffwechselprodukte/Giftstoffe (Toxine) produzieren.
Die größte Anzahl an Bakterien in Mensch und Tier mit ca. 100 Milliarden bis 1 Billionen pro Gramm befindet sich in der Darmflora (Mikrobiom), die mindestens hunderte verschiedener Bakterienarten beherbergt. Lange bekannte und gut studierte Vertreter dieser Darmbakterien sind Escherichia coli, auch E. coli oder Colibakterien genannt. Die meisten Angehörigen dieser Spezies sind nicht krankheitsauslösend (pathogen), jedoch gibt es auch pathogene Stämme. Unter anderem aufgrund der Tatsache, dass E.coli den Darmtrakt nahezu aller Säugetiere besiedelt, gelten sie seit langer Zeit als Fäkalindikatoren. Diese werden genutzt, um beispielsweise Lebensmittel oder Trinkwasser auf potentielle Verunreinigung mit Fäkalien zu untersuchen.
Die Trinkwasserverordnung, welche die gesetzliche Grundlage für die Überprüfung von Trinkwässern in Deutschland regelt, schreibt daher vor, dass im Wasser weder E. coli noch andere auf eine Kontamination hinweisende Bakterien wie z. B. Enterokokken enthalten sein dürfen. Zudem dienen Koloniezahlen, also die Anzahl der anzüchtbaren Bakterien pro Volumeneinheit Wasser, und nachweisbare coliforme Bakterien als Indikator für Wasserkontaminationen.
In den letzten Jahren wurden die Analyseverfahren in den Laboratorien – natürlich auch in denen, die für die Trinkwasserüberwachung zuständig sind – immens verbessert und empfindlicher (Sensitivität, Spezifität). Inzwischen werden neue Methoden genutzt, die beispielsweise nicht mehr die Bakterien an sich, sondern arttypische Bestandteile der Bakterien nachweisen. Zudem können bei positiven Befunden die Bakterien leichter den einzelnen Spezies zugeordnet werden (Speziesdifferenzierung). Ein ähnlicher Trend ist in der medizinischen Forschung und Routinediagnostik zu beobachten, einem Bereich, der hinsichtlich der verwendeten Analysemethoden teilweise eng mit der Trinkwasserüberwachung verwandt ist. Diese Verfeinerung der Messtechniken haben mehrere Konsequenzen:
Zum einen steigt die Anzahl an positiven Befunden, die direkt mit den zuständigen Gesundheitsämtern ausgetauscht werden, obwohl sich die Belastung des Trinkwassers nicht geändert hat. Zum anderen ist man bei Nachweis von bestimmten Bakteriengruppierungen wie den coliformen Bakterien zunehmend bemüht, mit den neuen Methoden zur Ursachenfindung die Eintragspfade dieser Bakterien zu lokalisieren und zu minimieren. Der enge Austausch mit den Gesundheitsämtern bedingt auch die umgekehrte Richtung der Recherche: Werden Infektionen gemeldet, die von Bakterien aus typisch aquatischer Herkunft stammen, werden alle möglichen Ursachen wie u. a. das Trinkwasser zunächst als Quelle in Betracht gezogen und die Wasserversorgungsunternehmen zu Auffälligkeiten befragt.
Der Zusammenhang zwischen Bakterien in einer Quelle und einer Infektion kann inzwischen zweifelsfrei über sogenannte Gesamtgenomanalysen hergestellt werden. Dabei wird das gesamte Erbgut der Keime sequenziert und somit entschlüsselt. Da sich die Bakterien sehr schnell entwickeln können, gleicht das Erbgut eines Bakteriums niemals zu 100 % dem eines anderen, wenn diese nicht direkt voneinander abstammen (klonal sind). Das Verfahren ist allerdings noch extrem zeit- und kostenaufwendig und wird daher momentan nur in wenigen medizinischen Großeinrichtungen zur Aufklärung von Krankheitsausbrüchen und der Erforschung von Ansteckungsgeschehen eingesetzt.
Generell ist die Ansteckungsgefahr mit Bakterien durch Konsum von Trinkwasser in Deutschland als sehr gering einzuschätzen. Selbst bei einem meldepflichtigen Laborbefund, also dem Nachweis von Indikatorbakterien im Trinkwasser, müssten diese Bakterien pathogen sein und eine kritische Masse – die sogenannte Infektionsdosis - überschreiten. Diese ist durch verschiedene physiologische Mechanismen begründet, beispielsweise bei Darmbakterien durch die harschen Bedingungen während der Passage durch den Magen. Selbst für „hartgesottene“ Bakterien wie die enterohämorrhagischen E. coli (EHEC), die über Schutzmechanismen gegen die Magensäure und sehr gute Anheftungsmechanismen für die Kolonisierung des Darms verfügen, wurde die extrem niedrige Infektionsdosis von 50+ Bakterien ermittelt. Im Trinkwasser werden jedoch – wenn überhaupt – meist nur 1-2 meldepflichtige Bakterien in 100 ml Wasser nachgewiesen. Daher ist eine bakterielle Infektion über das Trinken von unserem Leitungswasser nahezu unmöglich.
Das über Jahrzehnte etablierte Indikatorsystem der mikrobiellen Trinkwasserüberwachung sowie die Einhaltung des technischen Regelwerks bei der Trinkwasseraufbereitung stellen eine einwandfreie Trinkwasserqualität sicher.
UBA-Informationen zum Thema Mikrobiologie
April 2019
Am 25.04.2018 hat das Umweltbundesamt (UBA) eine Mitteilung veröffentlicht.
Darin heißt es: „Das Expositionsrisiko in Deutschland über den Trinkwasserpfad gegenüber resistenten Krankheitserregern ist ohne praktische Bedeutung, wenn das Trinkwasser unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik aufbereitet wird und den gesetzlichen Anforderungen genügt.“
Hintergrund
In den Medien wird seit der NDR-Sendung „Panorama“ vom 06.02.2018 verstärkt zum Vorkommen multiresistenter Keime in Oberflächengewässern berichtet. Auslöser der Berichte waren Untersuchungen an unterschiedlichen Gewässern in Niedersachsen, in denen multiresistente Bakterien nachgewiesen wurden. Gemeint sind damit Bakterien, die gegen verschiedene Antibiotikaklassen resistent sind. Eine Infektionen kann also nicht bzw. nur eingeschränkt mit einer Antibiotikatherapie behandelt werden. Als problematisch werden dabei insbesondere Badegewässer angesehen, die den Hauptberührungspunkt von Menschen mit Oberflächenwasser darstellen. Verursacht durch die Berichterstattung wurde die Thematik auch politisch intensiv diskutiert. Hierbei liegt der Fokus auf dem Schutz der Gewässer und der vorsorglichen Vermeidung von Einträgen in die Umwelt. Weitere Aspekte sind die Gewässerüberwachung und der Einfluss auf die Trinkwassergewinnung.
Haupteintragungsort von Antibiotika sowie (multi-)resistenten Bakterien in die aquatische Umwelt sind unbehandelte Abwässer von Standorten, wo vermehrt Antibiotika angewendet werden, insbesondere solche der Human- bzw. Tiermedizin (vor allem in Tiermastbetrieben). Insgesamt ist der weltweite Verbrauch von Antibiotika in den letzten 15 Jahren um 65 % angestiegen (Klein et al., PNAS, 2018). Liegen Antibiotika in der Umwelt vor, schaffen sie den resistenten Bakterien einen Wachstumsvorteil und bilden so ein Reservoir für Antibiotikaresistenz-Gene, das durch die mögliche Verbreitung der Resistenzen eine Umweltbelastung darstellt. Daher müssen Strategien zur Reduktion des Antibiotikaeinsatzes bzw. der sachgerechten Entsorgung etabliert bzw. verfeinert werden. Bereits seit mehr als zehn Jahren widmen sich Forscher der Thematik und haben insbesondere die Entwicklung von Resistenzen mittlerweile gut verstanden. Als „Hotspots“ für die Ausbreitung von Antibiotikaresistenzen gelten insbesondere Gülle, Gärreste sowie Klärschlämme. Die Erkenntnisse münden in Vermeidungsstrategien, bei denen darüber diskutiert wird, zukünftig eine Umweltrisikobewertung für Arzneistoffe vorzunehmen. Bis Januar 2019 lief das BMBF-Verbundprojekt „HyReKA“ zur Verbreitung antibiotikaresistenter Bakterien durch Abwasser. Neben den Eintragspfaden, den Übertragungsrisiken auf den Menschen, der Rückverfolgbarkeit des Eintrages und den technischen Verfahren zur Abwasseraufbereitung war es Ziel des Projektes, Handlungsempfehlungen für behördliche Regularien und die identifizierten Risikobereiche zu erstellen. Bislang werden Antibiotika-resistente Bakterien weder in der Abwasser- noch in der Trinkwasserverordnung thematisiert.
Wie ist das Thema in Bezug auf die Trinkwassergewinnung zu bewerten?
In Abhängigkeit von den jeweils vorliegenden örtlichen Gegebenheiten wird das Trinkwasser in Deutschland auf unterschiedliche Weise gewonnen und aufbereitet. Sofern möglich, werden zur Trinkwasseraufbereitung bevorzugt gut geschützte Grundwasservorkommen genutzt. Natürliche Reinigungsvorgänge führen dazu, dass Nährstoffe und Bakterien auf dem Weg des Wassers in den Untergrund zuverlässig reduziert werden. In vielen Regionen Deutschlands, darunter auch in NRW, reicht das Grundwasservorkommen aber nicht aus, um eine flächendeckende Versorgung mit Trinkwasser zu gewährleisten. Aus diesem Grund werden in diesen Regionen Oberflächenwasservorkommen genutzt, die eine gegenüber natürlichem Grundwasser weitergehende Aufbereitung erfordern.
Bei dem in den Wasserwerken an der Ruhr angewandten Verfahren der künstlichen Grundwasseranreicherung wirken dieselben Reinigungseffekte wie bei der Entstehung von Grundwasser. Weitere Aufbereitungsstufen sind nach jeweiligen Erfordernissen ergänzt und tragen zusätzlich dazu bei, dass ein hygienisch einwandfreies Trinkwasser abgegeben wird (Multibarrieren-System).
Warum wird/wurde das Trinkwasser nicht auf multiresistente Bakterien überprüft?
Da es aufgrund der Vielzahl nahezu unmöglich ist, das Trinkwasser auf alle bekannten Bakterien oder Krankheitserreger zu untersuchen, fußt die Trinkwasserüberwachung auf dem Indikatorprinzip. Das bedeutet, dass ein bestimmtes Bakterium als Anzeiger für eine Belastung oder einen Eintrag von außen dient. Dabei hat sich bereits vor mehr als 125 Jahren das Darmbakterium Escherichia coli (kurz E. coli) als sinnvoller Indikator herauskristallisiert. Es wurde bereits 1892 als Anzeiger einer fäkalen Kontamination im Trinkwasser vorgeschlagen. Ist dieses Bakterium nachweisbar, kann nicht ausgeschlossen werden, dass auch Krankheitserreger im Trinkwasser vorhanden sind. Daher sind in Abstimmung mit den Gesundheitsämtern unverzüglich Maßnahmen einzuleiten. Neben E. coli wird das Trinkwasser auf weitere Bakterien wie Enterokokken und Clostridium perfringens untersucht - Umfang und Häufigkeit der mikrobiologischen Untersuchungen werden von der Trinkwasserverordnung vorgegeben. Dieses Indikatorprinzip hat sich über mehr als 100 Jahre bewährt.
Neue methodische Entwicklungen der Laboranalytik beeinflussen auch die Trinkwasserüberwachung: So werden zur Prozessüberwachung neben den zugelassenen Verfahren auch weitere Methoden eingesetzt, um zusätzliche Sicherheit oder die Möglichkeit einer Ursachenfindung bei Auffälligkeiten zu erreichen. Untersuchungen von multiresistenten Bakterien werden vor allem im Krankenhausbereich zu medizinischen Zwecken mit verschiedenen Methoden vorgenommen.
Im Umweltbereich wurden resistente Bakterien auch im Ablauf von Kliniken, den angeschlossenen Kläranlagen und deren Abläufen untersucht. In neuerer Zeit schlossen die Analysen auch die Oberflächengewässer mit ein. Da weder Verfahren noch Bewertungsgrundlagen für Trinkwasser existieren, wurde es bisher nicht auf multiresistente Bakterien untersucht. Auch das Regionalbüro Europa der Weltgesundheitsorganisation (kurz WHO) sieht derzeit für eine vorsorgliche routinemäßige Untersuchung des Trinkwassers auf Antibiotika-resistente Bakterien keine Veranlassung, jedoch besteht weiterer Forschungsbedarf.
Trinkwasseruntersuchungen auf multiresistente Bakterien
Insbesondere das Trinkwasser stellt für die Untersuchung von resistenten Bakterien aufgrund der sehr geringen Bakterienzahlen eine Herausforderung dar. In Anlehnung an die medizinischen Untersuchungsverfahren wurde von der Westfälischen Wasser- und Umweltanalytik GmbH (kurz WWU) eine Methode zur Untersuchung von Wasserproben etabliert. Hier wird geprüft, ob die Bakterien auf Nährsubstrat mit Antibiotikazusatz wachsen können. Das Wachstum wird mit weiteren Tests bestätigt und abschließend werden die Bakterien näher charakterisiert. Mit der etablierten Methode wurden repräsentative Trinkwasserproben in beispielhaft ausgewählten Wasserwerken sowie die unterschiedlichen Schritte der Trinkwasseraufbereitung auf Vorhandensein von multiresistenten Bakterien untersucht. Es wurden keine pathogenen, multiresistenten Bakterien nachgewiesen. Das Ergebnis bestätigt damit die bisherigen Erkenntnisse, dass Trinkwasser frei von multiresistenten Krankheitserregern ist.
Um weitergehende Erkenntnisse zu Resistenzen zu gewinnen, werden derzeit neuartige Verfahren zum Nachweis resistenter Mikroorganismen im medizinischen Bereich entwickelt. Dabei beteiligt sich die WWU an einem Forschungsvorhaben. Der Fokus liegt auf einer Methodik für Umwelt- und insbesondere Trinkwasserproben. Das Forschungsprojekt läuft bis Mitte 2020 und soll ein routinemäßiges Screening auf resistente Bakterien in der Trinkwasserüberwachung ermöglichen.
Eine Methode, die vergleichbare und verlässliche Ergebnisse liefert, ist der erste Schritt zu einem validierten Verfahren und einer Zulassung durch das Umweltbundesamt. Zum jetzigen Zeitpunkt ersetzen neue Methoden allerdings nicht die vorgeschriebenen Verfahren nach Trinkwasserverordnung, da von den Gesundheitsbehörden noch adäquate Leit- oder Richtwerte für multiresistente Bakterien bzw. Genmaterial in Umweltproben definiert werden müssen.
Fazit
Das über Jahrzehnte etablierte Indikatorsystem der mikrobiellen Trinkwasserüberwachung sowie die Einhaltung des technischen Regelwerks bei der Trinkwasseraufbereitung stellen eine einwandfreie Trinkwasserqualität sicher. Die Aufbereitung ist auf einen effizienten Rückhalt von Bakterien und Viren ausgelegt, also auch für den Rückhalt multiresistenter Bakterien. Zudem unterstützen Hygieneregeln und weitere, freiwillige Überwachungsstrategien die Beibehaltung des hohen Trinkwasserstandards. Die fortschreitende Weiterentwicklung der Analytik lässt künftig immer tiefere Einblicke zu und verbessert somit die Überwachungsmöglichkeiten.
Diese Möglichkeiten werden genutzt, auch in eigens initiierten Forschungsprojekten, um die Wasserqualität bestmöglich bewerten zu können. Für die Untersuchung von resistenten Bakterien steht eine standardisierte Untersuchung noch aus, ein erster Schritt soll jedoch im initialisierten Forschungsprojekt erarbeitet werden. Auch bei den Resistenzen muss das vorrangige Ziel sein, die Belastungen an der Quelle einzudämmen. Das heißt im Fall antibiotikaresistenter Bakterien, den Eintrag von Antibiotika in die Umwelt zu reduzieren und damit die Entstehung und Verbreitung zu verhindern.
Reportagen und Informationen zum Thema multiresistente Bakterien sind zu finden unter:
- Panorama, 6.2.2018 "Auf der Spur der Superkeime"
- Deutschlandfunk, 24.4.2019 "Keim-Gefahr im Klinikabwasser"
- Veröffentlichung zum Forschungsprojekt HyReKA
- Webseite HyReKA
Mai 2018 – aktualisiert März 2019
Viren und Trinkwasser
Allgemeines: Viren sind sehr kleine Krankheitserreger, die keinen eigenen Stoffwechsel haben und sich nicht eigenständig vermehren können. Sie sind daher darauf angewiesen, einen Wirtsorganismus zu infizieren und dessen Stoffwechsel zur eigenen Vermehrung zu nutzen. Sie sind aus diesem Grund stets Krankheitserreger bzw. Schädlinge.
Viren bestehen im Wesentlichen lediglich aus der Erbinformation mit dem Bauplan zur eigenen Vermehrung, die von Proteinen umgeben ist. Zusätzlich besitzen manche von ihnen eine zusätzliche Lipidhülle. Es gibt recht einfach und etwas komplexer aufgebaute Viren. Der Aufbau hängt von der spezifischen Ausbreitungsart und der jeweiligen Infektionsstrategie ab. Wegen der jeweils sehr speziellen Infektionswege sind Viren wirtsspezifisch. Allgemein wird zwischen Viren unterschieden, die Bakterien, Pflanzen, Tiere oder den Menschen befallen. Letztere werden als humanpathogene Viren bezeichnet.
Zur Vermehrung docken Viren an eine passende Wirtszelle an und schleusen ihre eigene Erbinformation ein. Anschließend wird die Wirtszelle so umprogrammiert, dass diese beginnt, Virusbestandteile herzustellen. Nach dieser Produktionsphase setzt die Zelle die neu produzierten Viren frei. Durch Veränderung der Erbinformation (Mutation) können Viren die Speziesgrenzen überwinden, also anstelle des bisherigen Wirtes einen neuen Wirt einer anderen Art infizieren. Als Beispiel ist hier die Vogelgrippe zu nennen, die ursprünglich auf Vögel beschränkt war. Aufgrund einer Mutation infizierte die Variante H7N9 z. B. auch den Menschen.
Der beste Schutz gegen Viruserkrankungen ist ein gut funktionierendes Immunsystem. Die sogenannten Fresszellen unseres Abwehrsystems erkennen Viren anhand ihrer Oberflächenstruktur und vertilgen sie. Hat der Körper eine Virusinfektion überstanden, bildet er Gedächtniszellen, welche die Viren bei einer erneuten Infektion wiedererkennen und die Virenvermehrung bereits im Ansatz unterbinden („Immunisierung“). Hierauf beruht auch das Prinzip der Impfung, bei der abgeschwächte/tote Viren oder Virusbestandteile in den Körper injiziert werden. Manche Viren wie z. B. die Grippeerreger verändern ihre Oberflächenstruktur sehr schnell. Als Folge erkennen die Gedächtniszellen, die sich zuvor gebildet haben, die neue Virusoberfläche nicht mehr und können als Folge das Virus nicht mehr frühzeitig attackieren. Aus diesem Grund werden Impfungen zum wirksamen Grippeschutz vor einer Grippeperiode jährlich auf die drei bis vier Influenza-Stämme mit der höchsten Verbreitungswahrscheinlichkeit abgestimmt.
Verbreitungswege
Die Verbreitungswege von Viren sind vielfältig, zum Beispiel über die Luft in Form von Tröpfcheninfektionen (z. B. Grippeviren), über kontaminierte Oberflächen durch Kontaktinfektion (z. B. Herpes-Viren) oder über Körperkontakt von Mensch zu Mensch. Auch über verunreinigte Lebensmittel kann man sich infizieren.
Viren können grundsätzlich auch über das Trinkwasser übertragen werden. Für die Trinkwasseraufbereitung ist allerdings nur ein kleinerer Anteil der humanpathogenen Viren von Bedeutung, nämlich solche, die über den Abwasserpfad in die Umwelt eingetragen werden und aufgrund ihrer Stabilität in der Umwelt für eine gewisse Zeit ihre Infektiosität behalten. Im Wesentlichen sind es Vertreter aus der Gruppe der unbehüllten Viren, die durch eine hohe Wirtsspezifität und eine geringe Infektionsdosis gekennzeichnet sind und nicht vollständig im Zuge der Abwasserbehandlung entfernt werden. Hierzu gehören u. a. Adenoviren, Rotaviren, Noroviren, Hepatitis-A- und Polioviren. Auch für diese Krankheitserreger hat die unmittelbare Übertragung von Mensch zu Mensch bzw. der Handkontakt zu kontaminierten Oberflächen eine erheblich bedeutendere Rolle als die über das Trinkwasser.
Trinkwassersicherheit
Es ist eine wesentliche Aufgabe der Trinkwasserproduktion eine Infektion durch Viren oder andere Krankheitserreger über das Trinkwasser jederzeit sicher zu verhindern. Um ein in seuchen- und in allgemeinhygienischer Hinsicht einwandfreies Trinkwasser herzustellen, werden die dafür erforderlichen Aufbereitungsmodule sorgfältig auf die jeweiligen Gefährdungsmöglichkeiten ausgerichtet. Zum Einsatz kommt dabei generell das Multi-Barrieren-Prinzip. Es bedeutet, dass im Rohwasser eventuell enthaltene Krankheiterreger im Zuge der Aufbereitung über mehrstufige Prozesse entfernt oder inaktiviert werden. Wichtige Module im Hinblick auf Krankheitserreger sind verschiedene Filtertechniken, die Ozonierung und die Desinfektion.
Da Viren aufgrund ihrer hohen Ladungsdichte und elektrochemischen Wechselwirkungen an Oberflächen (Sand, Lehm, Trübstoffe) anhaften, sind sie meist gut abfiltrierbar. Bereits wenige Meter (Ufer- oder Grundwasserpassage) reichen aus, um die Konzentration deutlich zu verringern. Die Filtration ist daher ein wesentlicher Schritt, um Viren aus dem Wasserstrom zu entfernen. Besonders effektiv werden Viren mit Hilfe der Langsamsandfiltration bei der künstlichen Grundwasseranreicherung abgeschieden. Dieses Verfahren wird in den Wasserwerken von Wasserwerke Westfalen (WWW) angewendet.
Neben weiteren Aufbereitungstechniken dient speziell die Abschlussdesinfektion dazu, einzelne eventuell noch vorhandene Krankheitserreger zu inaktivieren. Besonders wirksam gegen Viren ist die Desinfektion mit UV-Strahlen, die bei WWW zum Einsatz kommt.
Dass unser Trinkwasser im Hinblick auf Viren „sicher“ ist, zeigt die Statistik. Durch Trinkwässer, die entsprechend den anerkannten Regeln der Technik gewonnen, aufbereitet und verteilt wurden, gab es in Deutschland seit vielen Jahren keine Viren-Epidemie mehr.
Sicherheit gegenüber Coronaviren
Die Ausbreitung des neuartigen Coronavirus (2019-nCOV) hat Deutschland im Februar 2020 erreicht. Coronaviren verursachen bei den meisten Menschen einen milden Krankheitsverlauf mit grippeähnlichen Symptomen. Die Übertragung erfolgt hauptsächlich durch Tröpfchen- und Kontaktinfektion, also zum Beispiel durch Niesen, Husten oder eine Kette von Berührungen (von Mensch zu Mensch oder über Gegenstände wie Türgriffe). Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO) gibt es dagegen keine Hinweise darauf, dass Coronaviren über den Wasserweg übertragen werden. Zwar besteht die Möglichkeit, dass Coronaviren von infizierten Menschen auch über den Stuhl ausgeschieden werden, wodurch sie prinzipiell auch in den Wasserkreislauf gelangen könnten. Erste wissenschaftliche Studien konnten jedoch zeigen, dass in den meisten Fällen keine infektiösen Viren ausgeschieden werden. Außerdem wurde in weiteren Studien gezeigt, dass Coronaviren, die zu den behüllten Viren gehören, eine geringe Stabilität im Abwasser aufweisen und somit in der Umwelt nicht lange überdauern könnten.
Die Trinkwasseraufbereitung aus Grund- und Oberflächenwasser ist mit ihrem Multi-Barrieren-System zudem ohnehin dafür ausgelegt, Coronaviren und andere humanpathogene Viren effektiv zu entfernen bzw. zu inaktivieren, sodass sie nicht in das Trinkwasser gelangen können.
Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass es nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefahr für eine Übertragung von Coronaviren über das Trinkwasser gibt. In einer Stellungnahme vom 12. März 2020 bezeichnet auch das Umweltbundesamt die Übertragung von Coronaviren über die öffentliche Trinkwasserversorgung als „höchst unwahrscheinlich“.
Untersuchung des Trinkwassers auf Viren
Die mikrobiologische Trinkwasserüberwachung beruht auf dem Indikatorprinzip. Das heißt, es werden Organismen untersucht, die eine fäkale Kontamination anzeigen bzw. sich vergleichbar zu möglichen Krankheitserregern verhalten. Damit ist sichergestellt, dass keine Krankheitserreger im Trinkwasser enthalten sind. Umfang und Häufigkeit der mikrobiologischen Untersuchungen werden von der Trinkwasserverordnung vorgegeben. Dieses Indikatorprinzip hat sich über mehr als 100 Jahre bewährt. Die spezifische Untersuchung von Trinkwasser auf einzelne Krankheitserreger ist nicht praktikabel, da es eine große Zahl an Erregern gibt, für die eine Übertragung über Wasser prinzipiell möglich wäre. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschreibt derzeit zum Beispiel 26 verschiedene Krankheitserreger (darunter Bakterien, Viren und Parasiten), die über Trinkwasser übertragen werden können. Hinzu kommen weitere, bei denen eine Übertragung über Wasser bislang nicht nachgewiesen wurde, jedoch als denkbar gilt. Die Untersuchung auf alle Erreger wäre daher enorm kosten- und zeitaufwendig. Hinzu kommt, dass die entsprechenden Nachweisverfahren beim plötzlichen Auftreten von bisher unbekannten Krankheitserregern (wie z. B. Coronaviren im Februar 2020) teils kurzfristig etabliert werden müssten.
Fazit
Das über Jahrzehnte etablierte Indikatorsystem der mikrobiologischen Trinkwasserüberwachung sowie die Einhaltung des technischen Regelwerks bei der Trinkwasseraufbereitung stellen eine einwandfreie Trinkwasserqualität sicher. Die Aufbereitung ist auf einen effizienten Rückhalt von Bakterien und Viren ausgelegt. Zudem unterstützen Hygieneregeln und weitere, freiwillige Überwachungsstrategien die Beibehaltung des hohen Trinkwasserstandards.
September 2018 – aktualisiert Mai 2020
Die hochauflösende Massenspektronomie in der Roh- und Trinkwasserkontrolle
Historie: Um Stoffe zu analysieren, sind entsprechende Untersuchungsverfahren erforderlich. Die Analysemöglichkeiten stehen daher in engem Zusammenhang mit den zur Verfügung stehenden Verfahrenstechniken. Eine besondere Bedeutung in der Analytik haben chromatografische Verfahren. Sie werden seit den 1960er Jahren eingesetzt, um organische Stoffe in Wasserproben zu separieren und anzureichern und sie in einem weiteren Schritt letztendlich nachweisen zu können. In der Anfangsphase wurde überwiegend die Gas-Chromatografie eingesetzt und damit insbesondere flüchtige Komponenten wie halogenhaltige Kohlenwasserstoffe und aromatische Verbindungen quantifiziert. Untersuchungsziele waren auch Verbindungen, die bei der Desinfektion entstehen konnten.
Einen Wendepunkt in der Roh- und Trinkwasseranalytik brachte die Trinkwasserverordnung von 1990. Mit ihr wurde die Verpflichtung eingeführt, das Trinkwasser auf Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel zu untersuchen.
Bei den seinerzeit etablierten Bestimmungsmethoden auf Pflanzenschutzmittel wurde zunehmend auch die Flüssigkeits-Chromatografie eingesetzt, mit der verfahrensbedingt vor allem gut wasserlösliche Komponenten analysierbar sind. In den Untersuchungen auf Pflanzenschutzmittel konnten ohne besonderen Mehraufwand auch einige Arzneimittelwirkstoffe (wie der Lipidsenker Clofibrinsäure und das Antiepileptikum Carbamazepin) mit erfasst werden. Dabei zeigte sich, dass in zahlreichen Proben deren Konzentrationen so hoch wie oder sogar höher als die zu untersuchenden Pflanzenschutzmittel waren. Mit zunehmenden Kenntnissen über die Rohwasserbelastungen mit organischen Spurenstoffen kamen sukzessive weitere Substanzen in den Fokus, die nicht unmittelbar in der Trinkwasserverordnung geregelt sind. Das Spektrum an organischen Verbindungen auf die die Roh- und Trinkwässer untersucht werden, ist zwischenzeitlich stark angestiegen. Die Westfälische Wasser- und Umweltanalytik GmbH (WWU) untersucht aktuell bereits mehr als 350 Spurenstoffe.
Seit einigen Jahren stehen neue Auswertesysteme mit deutlich verbessertem Auflösevermögen zur Verfügung. Diese Kombination aus chromatografischer Trennung und daran gekoppelter hochauflösender Massenspektrometrie ermöglicht eine sehr umfangreiche Detektion und eröffnet neue Charakterisierungsmöglichkeiten von Wasserproben, vorausgesetzt, die Stoffe sind in die Ionenform überführbar („ionisierbar“). Dann ermöglicht das Verfahren auch, bisher unbekannte Stoffe zu erfassen, d. h. es können auch Verbindungen aufgefunden werden, die nach bestehender Kenntnislage nicht im Untersuchungsfokus stehen. Zur Abgrenzung gegenüber zielgerichteten Überwachungsprogrammen („Target Analytik“) wird die Anwendung von hochauflösenden Verfahren teilweise auch als „Non-Target-Analytik“ bezeichnet. „Non-Target“ beschreibt allerdings nur einen Teil der Anwendungsmöglichkeiten der hochauflösenden Massenspektrometrie.
Die hochauflösende Massenspektrometrie (HRMS-Screening): Die Untersuchungshäufigkeiten und die Untersuchungsumfänge in der Trinkwasserüberwachung richten sich nach den möglichen Belastungen aus dem Rohwasser und den möglichen Stoffumsetzungen im Zuge der Aufbereitung. Die Zusammenstellung der Untersuchungsparameter und -programme orientiert sich an den vorliegenden Vorabinformationen und allgemeinen Kenntnissen zum Vorkommen von Stoffen. Diese (Target-) Messmethodik basiert auf genormte Verfahren und gewährleistet eine weitgehende Sicherheit bei der zweifelsfreien Identifizierung von organischen Substanzen. Sie ist wesentliche Grundlage der qualitätsbasierten Überwachung im Monitoring. Eine Vielzahl bekannter Komponenten sowie deren Transformationsprodukte z. B. aus den Bereichen der Pflanzenschutzmittel, Arzneimittelwirkstoffe, Chemikalien aus Haushalt und Industrie werden auf diese Weise quantitativ erfasst.
Bei der hochauflösenden Massenspektrometrie werden die Molekülmassen der in einer Probe enthaltenen Stoffe mit Hilfe von Spektren-Bibliotheken oder Datenbanken identifiziert. Die dabei erhaltenen Molekülinformationen können nicht unmittelbar Substanzen zugeordnet werden. Die gemessenen Datensätze können aber über spezielle datenbankbasierte Auswertungstools mit Bibliotheken abgeglichen werden. Darüber sind Aussagen möglich, mit welcher Wahrscheinlichkeit eine Substanz in der untersuchten Probe enthalten sein kann (Suspect-Target-Screening). Zur zweifelsfreien Identifizierung müssen die Stoffe dann gegebenenfalls wie in der Target-Analytik mit Vergleichsstandards identifiziert und quantifiziert werden.
Das HRMS-Screening ermöglicht es, Informationen über organische Spurenstoffe ohne Begrenzungen durch eine Vorauswahl, die bei der Target-Analytik unerlässlich ist, zu erhalten. Wenn im Suspect-Target-Screening keine Übereinstimmung gefunden wird, kann über Internetdatenbanken und zusätzliche Strukturinformationen versucht werden, auch unbekannte Substanz zu identifizieren (Non-Target-Screening). Wegen der komplexen Strukturmöglichkeiten organischer Verbindungen kann eine Identifizierung trotz aufwendiger Zusatzuntersuchungen allerdings erfolglos bleiben.
Anwendungsmöglichkeiten des HRMS-Screenings (Beispiele): Das HRMS Screening ergänzt die bewährte Target-Analytik zur Trink- und Rohwasserüberwachung sinnvoll.
- Zumindest qualitativ kann in einem Analysengang auf einen gegenüber der Target-Analytik deutlich erhöhten Substanzumfang untersucht werden.
- Regelmäßig angewendet, können durch Vergleich Komponenten erfasst werden, die gegenüber bisherigen Auswertungen neu hinzugekommen oder entgegen der bisherigen Erfahrung nicht mehr anwesend sind.
- Bei Sondersituationen wie Fischsterben, Schaum oder sonstigen Auffälligkeiten im Gewässer, zur Abklärung von Altlasteneinflüssen oder bei sensorischen Beanstandungen im Trinkwasser bietet die HRMS-Technik weitergehende Möglichkeiten, die Ursachen zu ermitteln.
- Die Stoffumsetzungen bei der Aufbereitung können verfolgt werden.
- Die HRMS-Technik ermöglicht nachträgliche Aussagen zu Stoffen, die erst nach bereits abgeschlossenen Messungen an Relevanz gewonnen haben (z. B. aus Literatur und Fachkreisen). Damit können durch nochmalige Auswertung Stoffe retrospektiv gefunden und ihre Konzentrationen abgeschätzt werden.
Ausblick: Die hochauflösende Massenspektrometrie ist eine komplexe und in vielen Bereichen einsetzbare Zukunftstechnologie, die in der Roh- und Trinkwasserüberwachung zunehmend an Bedeutung gewinnt. Da die Bearbeitungen teils sehr komplex und mit hohem Aufwand verbunden sind, beabsichtigen WWU und weitere, die HRMS-Technik bereits anwendende Laboratorien die gemeinsam nutzbare und vom jeweils eingesetzten Gerätetyp unabhängige Informations- und Kommunikationsplattform „TRINK-IDENT“ zu installieren. Ziel ist es, die Bearbeitungen und Berichte zu standardisieren, sich über neu erfasste Suspect-Targets und erkannte Non-Targets auszutauschen und die für das Trinkwasser relevanten Stoffflüsse nach und nach gemeinsam weiter aufzuklären.
TRINK-IDENT soll daher laborübergreifend mit nachfolgenden Zielen den Austausch der Analytiker und der Analyseverantwortlichen ermöglichen.
- Die Plattform soll den aufwendigen Einführungsprozess der HRMS-Technik verkürzen und üblicherweise auftretende Implementierungsschwierigkeiten verhindern.
- Anhand der Erfahrungen aller Anwender können fragestellungsbezogene Substanzlisten zur Verfügung gestellt und Hilfestellungen zur Einführung von semiquantitativen Auswertungen gegeben werden.
- Die Plattform kann den Austausch von (teils sehr teuren) Referenzsubstanzen vermitteln.
- Die Auswertung und die Ergebnisdarstellung sind im HRMS-Screening bisher nicht standardisiert und Resultat individuell gestalteter Implementierungen. Mit Hilfe von TRINK-IDENT sollen Abarbeitungs- und Berichtsstandards etabliert werden und zwar unabhängig davon, welche Analysesysteme im Einsatz sind.
- Mit Hilfe von TRINK-IDENT sollen zur Vergleichbarkeit der Ergebnisse bestimmte Geräteparameter in der Auswertung festgelegt und Ringversuche zum Abgleich unter den Laboratorien durchgeführt werden.
- Die Kooperation unter den Laboratorien soll insbesondere auch zur Aufklärung von bisher nicht bekannten Komponenten bei Non-Target-Auswertungen genutzt werden.
März 2018
Mikroplastik – WHO Studie "Microplastics in drinking water"
Trinkwasser, das nach den Regeln der Technik gewonnenen wird, stellt keine relevante Quelle von Mikroplastikpartikeln dar. Dies ist die Kernaussage aus dem vorangegangenen WWW-Artikel zum Thema Mikroplastik (Juli 2019). Diese Einschätzung wird nun durch einen Bericht der Weltgesundheitsorganisation „Microplastics in drinking water“, der im August 2019 veröffentlicht wurde, bekräftigt. Für diese Untersuchung hat die WHO keine eigenen Analysen durchgeführt, sondern 50 aktuelle Studien ausgewertet. Der Bericht enthält grundlegende Aussagen zu den Auswirkungen von Mikroplastik auf die Trinkwasseraufbereitung, den erforderlichen Monitoringbedarf und eine gesundheitliche Risikoabschätzung.
Die Ergebnisse der WHO-Studie – kurz zusammengefasst
Die WHO bestätigt, dass „die zurzeit etablierten Aufbereitungsschritte effektiv Partikel vermindern, die ähnliche Eigenschaften wie Mikroplastik besitzen“. Die Passage von möglicherweise mit Mikroplastikpartikeln belastetem Wasser durch Bodenschichten – entweder während der natürlichen Grundwasserbildung oder als Prozessschritt einer naturnahen Trinkwasseraufbereitung in einem Wasserwerk – stellt eine wirksame Barriere für Mikroplastikpartikel dar. Das bestätigen auch die von WWW beauftragten Stichproben.
Des Weiteren hebt die WHO hervor, dass „basierend auf den begrenzt verfügbaren Informationen Mikroplastik im Trinkwasser auf dem jetzigen Niveau kein Gesundheitsrisiko darstellt“. Es gebe Belege dafür, dass die Partikel einfach nur durch den Verdauungstrakt wandern und dann wieder ausgeschieden werden. Laut WHO ist die „Aufnahme der Mikroplastik Untersuchungen in das Routine Monitoring nicht erforderlich“. Insgesamt ist die Studienlage jedoch zu dünn, um alle Risiken ausschließen zu können. Eine wesentliche Forderung der WHO ist, dass die Forschung zum Thema Mikroplastik ausgeweitet werden sollte.
Die abschließende Erkenntnis ist wie so oft, dass der erfolgsversprechende Ansatz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Es gilt an der Quelle der Verunreinigung anzusetzen und durch Plastikvermeidung sowie Substitution von Plastik die Einträge von Plastik in die Umwelt zu minimieren.
https://www.who.int/water_sanitation_health/publications/microplastics-in-drinking-water/en/
https://portals.iucn.org/library/node/46622
August 2019
Was ist Mikroplastik?
Mikroplastik ist eine Sammelbezeichnung für Partikel aus verschiedensten Kunststoffen, die kleiner als 5 mm sind.1 Über Mikroplastik in der Umwelt wird in regelmäßigen Abständen in den Medien berichtet und auch über die Möglichkeit von Einträgen ins Trinkwasser diskutiert.
Bei den Mikropartikeln wird herkunftsbedingt zwischen primärem und sekundärem Mikroplastik unterschieden. Primäres Mikroplastik sind industriell produzierte Granulate („Basispellet, Industriepellet“), die vor allem in Kosmetik- und Hygieneprodukten eingesetzt werden (z. B. in Peelingprodukten, Zahnpasta und Handwaschmitteln). Weitere Einsatzgebiete dieser mikroskopisch kleinen Kunststoffpartikel erfolgt in Strahlgut für die Reinigung zum Beispiel auf Werften oder als Wirkstoffvektoren für Arzneistoffe in der Medizin.
Sekundäres Mikroplastik entsteht aus größeren Kunststoffprodukten durch physikalische, biologische und chemische Zerkleinerung. Hierzu zählt vor allem der Reifenabrieb aus dem Verkehr, aber auch der hohe Eintrag von Gewebefasern aus Kleidung und anderen kunstfaserhaltigen Produkten beim Waschen in die Umwelt.
Vorkommen von Mikroplastik in der aquatischen Umwelt
Die Umweltbelastung durch Plastik wird in regelmäßigen Abständen von den Medien thematisiert. Die Belastung der Meere durch kleine Plastikpartikel war schon in den 1980ern ein Forschungsthema, da die filtrierenden Organismen wie z.B. Muscheln sie nicht von ihrer Nahrung unterscheiden können und aufnehmen. ²
Mikroplastik in den Flusssystemen ist dagegen erst in den letzten Jahren Gegenstand der Forschung u.a. durch das Technologiezentrum Wasser3; hier werden Partikel mit einer Größe von 20 µm – 5 mm untersucht. Die Untersuchungen sind sehr aufwendig und auf Grund von fehlenden standardisierten Methoden oft nicht vergleichbar.
Mikroplastik wird durch viele Quellen an Land freigesetzt.4 Erste wissenschaftliche Ergebnisse weisen auch für Deutschland darauf hin, dass Mikroplastik durch Kläranlagen nicht vollständig zurückgehalten und in die Flüsse abgegeben wird.5
Vorkommen von Mikroplastikpartikeln im Trinkwasser
Bei der Trinkwasseraufbereitung stellt ein zentraler Schritt die Partikelentfernung der enthaltenen Schwebstoffe dar, zu denen auch die Plastikpartikel zählen. Dabei wird z.B. bei der Grundwasseranreicherung an der Ruhr im ersten Schritt eine Langsamsandfiltration eingesetzt. Für diesen Schritt wurde in Untersuchungen eine effektive Rückhaltung für 1 µm-Partikel nachgewiesen.
Das Vorkommen von Mikroplastik in Trinkwasser wurde bereits in Norddeutschland in einer ersten wissenschaftlich fundierten Studie untersucht, in der keine Mikroplastikpartikel im Wasser nachgewiesen werden konnten.6
Aus den vorgenannten Ergebnissen lässt sich ableiten, dass Mikroplastikpartikel auch bei der Trinkwasseraufbereitung an der Ruhr voraussichtlich vollständig zurückgehalten werden und nicht im Trinkwasser auftreten.
Untersuchungsergebnisse von Wasserwerke Westfalen (WWW) zu Mikroplastikpartikeln aus 2019 bestätigen den effektiven Rückhalt der Plastikpartikel in den WWW-Wasserwerken.
Quellenachweise:
1http://www.umweltbundesamt.de/service/uba-fragen/was-ist-mikroplastik
3http://www.tzw.de/demikroplastik-rueckstaende-676/
Der BUND e.V. hat einen Einkaufsratgeber für Kosmetika ohne Mikroplastik herausgegeben:
https://www.bund.net/fileadmin/user_upload_bund/publikationen/meere/meere_mikroplastik_einkaufsfuehrer.pdf
Juli 2019
Keine erhöhten Nitratwerte bei Wasserwerke Westfalen (WWW)
Im Rahmen der Bearbeitung der neuen Düngeverordnung ist Nitrat ein aktuell diskutiertes Thema. Die EU-Trinkwasserrichtlinie sieht einen Qualitätsstandard von 50 mg/l Nitrat vor, der unter Berücksichtigung der erhöhten Gefahr für Säuglinge (Methämoglobinämie) festgelegt wurde. Dieser Wert findet sich in der deutschen Trinkwasserverordnung als Grenzwert wieder. Die erforderlichen Hintergrundinformationen für Festlegung von Grenz- und Richtwerten, werden von der Weltgesundheitsorganisation (kurz WHO) erarbeitet. Dazu wertet die WHO in regelmäßigen Abständen die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse aus und veröffentlicht das Ergebnis ihrer Beratungen. Diese Veröffentlichungen sind in der Regel die Grundlage für die Gesetzgebung.
In den Medien ist seit geraumer Zeit zu verfolgen, dass es in Gegenden mit intensiver Vieh- und Landwirtschaft zu erheblichen Überschreitungen der Richtwerte für Nitrat im Grundwasser sowie der Grenzwerte für Nitrat im Trinkwasser kommt. Dieses Phänomen trifft nicht auf das Ruhreinzugsgebiet und die dortige Trinkwassergewinnung zu, da hier keine Nutzung dieser Art im großen Stil stattfindet. Desweiteren ist ein positiver Effekt auf den Nitratgehalt durch die über 25 Jahre bestehende Kooperation Landwirtschaft der Arbeitsgemeinschaft der Wasserwerke an der Ruhr e. V. (AWWR) zu verbuchen.
Somit ist das Trinkwasser von WWW nicht von erhöhten Nitratwerten betroffen. Unsere Nitratwerte liegen zwischen 9 und 12 mg/l.
Juni 2019
Hintergrund und Risikobewertung
Oxipurinol ist der pharmakologisch aktive Metabolit des Wirkstoffs Allopurinol. Allopurinol bzw. Oxipurinol hemmt die Bildung von Purinsäuren im Körper und wird vor allem zur Therapie chronischer Gichterkrankungen eingesetzt. Der Wirkstoff wurde bereits 1966 zur Anwendung zugelassen. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) nahm Allopurinol 1977 in die „Liste der unentbehrlichen Arzneimittel“ auf. Allein in Deutschland werden jährlich ca. 300 Millionen Tagesdosen Allopurinol verschrieben.
Im menschlichen Körper wird ca. 80 % des aufgenommenen Allopurinols zu Oxipurinol verstoffwechselt und schließlich über den Urin ausgeschieden. Da Oxipurinol verhältnismäßig stabil und aufgrund seiner Polarität gut wasserlöslich ist, gelangt die Substanz über Kläranlagenabläufe in den Wasserkreislauf und kann somit flächendeckend in (Oberflächen-)Gewässern nachgewiesen werden. Die Oxipurinol-Konzentrationen im Wasser der Ruhr liegen im Bereich zwischen ca. 0,7 µg/l und 2,5 µg/l Oxipurinol.
Trinkwasserverordnung, Vorgaben zu Oxipurinol
Die Trinkwasserverordnung gibt aktuell keinen Grenzwert für Oxipurinol im Trinkwasser vor. Für Stoffe, die wie Oxipurinol nicht mit einem Trinkwassergrenzwert belegt sind, hat das Umweltbundesamt (UBA) ein System allgemeiner Vorsorgewerte entwickelt. Sie werden als GOW (gesundheitliche Orientierungswerte) bezeichnet. Ein GOW wird auf Basis der vorhandenen toxikologischen Informationen zu einem Stoff so festgelegt, dass bei einem lebenslangen Konsum des Trinkwassers eine gesundheitliche Schädigung durch den Stoff sicher ausgeschlossen werden kann.
Aufgrund des Alters der Wirkstoffzulassung sind nur sehr wenige toxikologische Informationen zu Oxipurinol verfügbar. Im Zusammenhang mit der geringen Datenlage und den aus der Anwendung von Allopurinol bekannten Nebenwirkungen (allergische Hautreaktion) wurde vom Umweltbundesamt (UBA) für Oxipurinol ein verhältnismäßig niedriger GOW von 0,3 µg/l festgelegt.
Die gemessenen Konzentrationen von Oxipurinol in den Trinkwässern aus den Wasserwerken Halingen, Hengsen, Villigst und Westhofen schwanken je nach Wasserführung der Ruhr zwischen 0,3 µg/l und ca. 1 µg/l. Eine zeitlich begrenzte Überschreitung des GOW bedeutet mit Blick auf die dahinterliegende Annahme einer lebenslangen Aufnahme grundsätzlich keinen Grund zur Besorgnis und kein akutes gesundheitliches Risiko.
Neben den gesundheitlichen Orientierungswerten gibt es Empfehlungen, ab welcher Konzentration zeitnah Maßnahmen ergriffen werden sollten, um die Aufnahme von Stoffen zu verringern („Vorsorge-Maßnahmewert“). Dieser kann bis zum Zehnfachen des GOW betragen. Für Oxipurinol wurde der Vorsorge-Maßnahmewert auf 3,0 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser festgelegt und wird damit von den Trinkwässern der WWW-Wasserwerke Hengsen, Villigst, Westhofen und Halingen deutlich unterschritten. Bei Einhaltung des Vorsorgemaßnahmewertes ist für einen Zeitraum von bis zu zehn Jahren keine Gesundheitsgefährdung zu besorgen.
Im Fall des Oxipurinols kann zudem der Vergleich zur Einnahme des Wirkstoffs Allopurinol bei der Einordnung helfen. Die als sicher und verträglich geltende empfohlene Tagesdosis von Allopurinol (in Tablettenform) liegt bei 300 mg pro Tag. Dies entspricht (unter Berücksichtigung der 80 %igen Verstoffwechslung des Allopurinols) einer Aufnahme von ca. 270 mg Oxipurinol pro Tag, die unter therapeutischen Bedingungen als sicher gilt. Bei den derzeit festgestellten Oxipurinol-Konzentrationen müsste man etwa 900.000 Liter Trinkwasser an einem Tag zu sich nehmen, um auf eine vergleichbare Menge Oxipurinol zu kommen.
Einschätzung der Behörden
Die für die Überwachung der Trinkwasserqualität in den betroffenen Wasserwerken zuständigen Gesundheitsämter Märkischer Kreis und Unna sowie die Bezirksregierung Arnsberg und das für die Trinkwasserqualität zuständige Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz NRW wurden über die aktuelle Überschreitung des GOW für Oxipurinol informiert. Nach Abstimmung mit den genannten Behörden stellt die derzeitige Überschreitung des GOW kein akutes Risiko für die Gesundheit dar. Die weitere Entwicklung der Oxipurinol Konzentrationen im Trinkwasser und auch im Wasser der Ruhr (das als Quelle für die Trinkwassergewinnung genutzt wird) werden weiterhin engmaschig überwacht und mit den Behörden diskutiert.
Mögliche Reduzierung von Oxipurinol durch die Wasseraufbereitung
Die Bestrebungen zum vorbeugenden Gewässerschutz müssen weiter intensiviert werden. Dazu wird unter anderem geprüft, wie zukünftig bereits der Eintrag von Oxipurinol in die Gewässer wirksam reduziert werden kann.
Mit dem weiter voranschreitenden Ausbau der WWW-Wasserwerke um eine "weitergehende Aufbereitungsanlage" (WAA) wird es möglich sein, den Stoff Oxipurinol aus dem Trinkwasser zu entfernen. Als Beispiele dienen die Wasserwerke Echthausen und Witten, in denen die WAA bereits in Betrieb ist - hier ist im Trinkwasser kein Oxipurinol mehr nachweisbar.
Wichtig: Das Trinkwasser kann ohne Einschränkungen wie gewohnt verwendet werden!
April 2020
Die Stoffgruppe der PFAS (Per- und polyfluorierte Alkylverbindungen) ist sehr komplex und umfasst mehrere Tausend Verbindungen. Eine Reihe dieser Stoffe kommt in der Herstellung als auch als Bestandteil in verschiedensten Produkten des Alltags vor, wie z. B. anti-Haft-beschichtetem Kochgeschirr, wasser- und schmutzabweisenden Textilien, Lebensmittelverpackungen, Imprägniersprays, Feuerlöschmittel usw. Durch diese intensive Nutzung werden die verwendeten PFAS in die Umwelt freigesetzt und erreichen somit auch den Wasserkreislauf.
In der EU Trinkwasserrichtlinie von 2021 wird die Stoffgruppe der PFAS erstmals mit Blick auf die Trinkwasserqualität reguliert. Dazu wurden zwei sog. Parameterwerte festgelegt. Da die Messung des PFAS-Total Parameters (Gesamtzahl aller PFAS-Verbindungen) zurzeit technisch noch nicht möglich ist, fokussiert sich der Bereich der Wasserversorgung auf den alternativen Parameter der PFAS Summe 20 (PFAS-20). In diesem Parameter wird die Summe der Konzentrationen von 20 PFAS-Stoffen erfasst, die exemplarisch für die gesamte Stoffgruppe stehen.
In der aktuell gültigen Fassung der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wurden die Regelungen der EU Trinkwasserrichtlinie bezüglich der PFAS aufgenommen. Zusätzlich zum Parameter PFAS-20, für den der Grenzwert aus der Trinkwasserrichtlinie von 0,00010 mg/l übernommen wurde, wurde noch ein zweiter Summenparameter definiert. In diesem Summenparameter der PFAS Summe 4 (PFAS-4) werden vier der 20 exemplarischen PFAS noch einmal gesondert betrachtet. Der Grenzwert für die Summe dieser vier Stoffe liegt bei 0,000020 mg/l. Mit der Aufnahme der PFAS in die Trinkwasserverordnung wird die Überwachung der beiden Summenparameter PFAS-20 und PFAS-4 verpflichtender Bestandteil der Trinkwasserqualitätsüberwachung.
In den Wasserwerken von WWW werden die PFAS bereits seit 2006 regelmäßig in Roh- und Trinkwässern überwacht. Der Umfang der betrachteten Stoffe hat dabei stetig zugenommen. Seit 2022 erfolgt die Überwachung auf den in der EU Trinkwasserrichtlinie festgelegten Umfang der PFAS-20 Stoffe. Die regelmäßigen Messungen an verschiedenen Probestellen ergeben dabei eine nur sehr geringe Belastung der Rohwässer und der daraus aufbereiteten Trinkwässer. Einzelne Stoffe der PFAS-20 und der PFAS-4 werden dabei in geringen Konzentrationen im Nanogramm pro Liter gefunden. Damit werden die Vorgaben der EU Trinkwasserrichtlinie und der Trinkwasserverordnung bezüglich der PFAS-Summenkonzentrationen sicher erfüllt.
Mai 2024
Bestimmung der Radioaktivitätsparameter gemäß Trinkwasserverordnung 2001 (aus 2015)
Historie der Radioaktivitätsparameter in der Trinkwasserverordnung
1998 wurden die Parameter „Gesamtrichtdosis“ und „Tritium“ in die EG-Trinkwasserrichtlinie (98/83 EG) und als Folge in die Trinkwasserverordnung 2001 aufgenommen. Da die Bestimmungsverfahren und die Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung der Radioaktivitätsparameter nicht geregelt waren, wurde die Umsetzung zunächst ausgesetzt. Bei Beratungen der Fachgremien zur Novellierung der Trinkwasserverordnung wurden 2009 Anforderungen zu den Parametern Gesamtrichtdosis, Radongehalte und Tritium spezifiziert. Obwohl die Vorgaben akzeptiert und umsetzungstechnisch ausgereift waren, wurde die Umsetzung erneut ausgesetzt. Ein wesentlicher Grund war die in Arbeit befindliche EURATOM-Richtlinie, die im November 2013 in Kraft getreten ist (2013/51/EURATOM). Die Richtlinie enthält die EU-Anforderungen an die Messung und Überwachung der Trinkwasserqualität im Hinblick auf künstliche und natürliche radioaktive Stoffe.
Zur nationalen Umsetzung wurde der „Leitfaden zur Untersuchung und Bewertung von Radioaktivität im Trinkwasser“ gemeinsam von BMU, BMG, BfG, UBA, DVGW und BDEW unter Mitwirkung von Länder-Vertretern erarbeitet und 2012 verabschiedet. Der Leitfaden ist Grundlage der am 26. November 2015 in Kraft getretenen dritten Änderungsverordnung der TrinkwV 2001.
Umsetzung der Radioaktivitätsparameter (3. Änderungsverordnung TrinkwV 2001)
Die Radioaktivitätsparameter sind in der Anlage 3a, Teil 1 aufgeführt und als Anforderungen Parameterwerte für Radon-222, Tritium und Richtdosis genannt. Im Zuge von Erstuntersuchungen ist die Einhaltung der Vorgaben für Radon-222 und Richtdosis zu überprüfen. Sind die Parameterwerte der Verordnung eingehalten, ist diese einmalige Untersuchung ausreichend, um eine eventuelle geogene Belastung auszuschließen. Weitere Untersuchungen sind dann nicht erforderlich.
Die Erstuntersuchung umfasst Analysen verteilt auf die vier jahreszeitlichen Quartale. Dabei sind folgende Nachweise zu erbringen:
- Radon < 100 Bq/L
- Richtdosis < 0,1 mS/a
Die Richtdosis von 0,1 mS/a gilt als eingehalten, wenn Gesamt-alpha-Aktivität geringer ist als 0,05 Bq/L (berechnet als Mittelwert der 4 Analysen).
Sollten die Werte der Radon-Aktivität oder die der Gesamt-alpha-Aktivität über den genannten Grenzen liegen, sind weitere vertiefende Untersuchungen zu veranlassen. Eine Bestimmung der Gesamt-beta-Aktivität durch die Trinkwasserversorger ist im Allgemeinen nicht erforderlich, denn sie dient vorwiegend der Erfassung von künstlichen Radionukliden. Die Überwachung der Radioaktivität aus Kerntechnischen Anlagen und auch die Kontrolle von Trinkwasserversorgungsanlangen auf künstliche Radionuklide werden von der Bundesanstalt für Strahlenschutz sichergestellt.
Die Trinkwasserverordnung sieht die Möglichkeit vor, auf die Erstuntersuchungen zu verzichten, wenn repräsentative Messungen vorliegen, die nachweisen, dass die Anforderungen für Radon und die Richtdosis eingehalten werden und das zuständige Gesundheitsamt diese Untersuchungen anerkennt.
Bestimmung der Radioaktivität bei Wasserwerke Westfalen (WWW)
Nachdem bei den Diskussionen zur Novellierung der Trinkwasserverordnung die Vorgaben zu den Radioaktivitätsparametern erarbeitet waren, hat WWW entsprechende Untersuchungen gemäß dem damals vorliegenden Entwurf bei dem für Radioaktivitätsparameter akkreditierten Laboratorium IWW Rhein-Main in Auftrag gegeben. Die Untersuchungen wurden im Zeitraum 2009 bis 2012 zu den Aktivitäten von Radon-222, Gesamt-alpha und Gesamt-beta durchgeführt.
Die Messergebnisse bestätigen, dass die Vorgaben der geltenden Trinkwasserverordnung in der Fassung vom 28. November 2015 bei WWW eingehalten werden und somit die dort vorgeschriebenen Erstuntersuchungen entfallen können. Alle zuständigen Gesundheitsämter haben die Messungen anerkannt und keine Einwände gehabt. Weitere Untersuchungen sind daher an den bereits untersuchten Trinkwässern nicht erforderlich.
Oktober 2016
Information zum neuen Leitwert für Trifluoracetat / Trifluoressigsäure
Am 13.05.2020 wurde vom Umweltbundesamt ein Trinkwasserleitwert für Trifluoressigsäure bzw. Trifluoracetat (TFA) veröffentlicht. Auf Basis der nun vorliegenden toxikologischen Informationen, die deutlich über die bei der Erstbewertung 2016/2017 verfügbaren Daten hinausgehen, hat das UBA einen Trinkwasserleitwert von 60 µg TFA pro Liter Trinkwasser abgeleitet. Damit liegt der Leitwert deutlich über dem bisherigen gesundheitlichen Orientierungswert für die Substanz, der mit der Veröffentlichung des Leitwerts seine Gültigkeit verliert.
Die in den vergangenen Jahren gemessenen TFA-Konzentrationen in den bei uns untersuchten Trinkwässern lagen immer sehr deutlich unter dem neuen Trinkwasserleitwert. Damit kann ein gesundheitliches Risiko durch TFA im Trinkwasser für den Verbraucher nun sicher ausgeschlossen werden. Im Zusammenhang mit dem allgemeinen Minimierungsgebot empfiehlt das UBA zudem, dass die TFA Konzentrationen im Trinkwasser unter einem Wert 10 µg/l gehalten werden sollten. Auch dieser Wert wurde in der Vergangenheit immer unterschritten.
Mai 2020
In den Wasserwerken von Wasserwerke Westfalen und Wassergewinnung Essen entlang der Ruhr sowie im Wasserwerk Haltern von Gelsenwasser wird Trinkwasser aus Oberflächenwasser gewonnen. Das für die Trinkwasseraufbereitung genutzte Wasser, das sogenannte Rohwasser, unterliegt dabei in seiner Zusammensetzung natürlichen Schwankungen, die unter anderem jahreszeitlich und witterungsbedingt sind. Diese Veränderungen in der Zusammensetzung des Rohwassers übertragen sich in gewissem Umfang auch auf das Trinkwasser und können dort zu Veränderungen in Geruch und Geschmack führen. Es ist dabei nicht ausgeschlossen, dass sensorisch empfindliche Menschen diese geruchlichen und/oder geschmacklichen Veränderungen des Trinkwassers wahrnehmen können.
Seit Mitte März 2021 kommt es zu vereinzelten Berichten hinsichtlich einer Veränderung des Geruchs und Geschmacks des Trinkwassers aus dem Wasserwerk Haltern. Dabei wird zumeist ein erdiger/muffiger/metallischer/bitterer Geruch bzw. Geschmack beschrieben. Diesen Meldungen wurde nachgegangen und sensorische Untersuchungen unter Laborbedingungen bei der Westfälischen Wasser- und Umweltanalytik GmbH konnten die Beobachtungen bestätigen. Der gleiche Effekt wird seit Ende April 2021 für Trinkwässer aus den Wasserwerken an der Ruhr beobachtet.
Die sensorischen Untersuchungen erfolgten gemäß den etablierten Standardverfahren. Auffällig ist dabei, dass die standardmäßig durchgeführten qualitativen Geruchs- und Geschmackskontrollen der Trinkwasserüberwachung für alle untersuchten Trinkwässer unauffällige Befunde liefern, während die quantitative Bestimmung der Geruchsintensität im Labor sogenannte Geruchsschwellenwerte oberhalb des Grenzwerts ergibt. Dieser Effekt ist jedoch nicht untypisch, da die Wahrnehmung vor Ort im Regelfall eine andere ist als unter speziellen Laborbedingungen. Details zur Bestimmung des Geruchs und der Bewertung der Befunde finden Sie hier.
Ergänzend dazu wurden weitergehende Untersuchungen in einem auf Geruchs- und Geschmacksstoffe spezialisierten Labor des Fraunhofer Instituts für Verfahrenstechnik und Verpackung durchgeführt. Auch hier wurde das Vorhandensein geruchsbildender Stoffe in sehr geringen Mengen festgestellt. Ähnliche Ereignisse sind bereits in der Vergangenheit vorgekommen. Dass eine größere Anzahl Personen die geruchliche und geschmackliche Veränderung wahrnimmt, ist allerdings selten.
Neben den fortlaufenden sensorischen Kontrolluntersuchungen – sowohl qualitativ vor Ort als auch quantitativ im Labor wird auch weiterhin nach der Ursache geforscht. Dabei konnten keine Hinweise auf konkrete Störeinflüsse neben den natürlichen Veränderungen gefunden werden. Die Tatsache, dass die geruchliche Veränderung in verschiedenen, voneinander unabhängigen Oberflächengewässern beobachtet wird, deutet auf den natürlichen Ursprung hin.
Aufgrund der aktuellen Befunde ist davon auszugehen, dass die Veränderung in Geruch und Geschmack durch einen sehr potenten Geruchsstoff hervorgerufen werden. Es ist bekannt, dass solche Substanzen bereits in äußerst niedrigen Konzentrationen (im Nanogramm pro Liter Bereich) zu einem wahrnehmbaren sensorischen Eindruck führen können. Weitere Informationen.
Das Umweltbundesamt (UBA) hat zur Bewertung unbekannter bzw. wenig charakterisierter Stoffe im Trinkwasser das Konzept der gesundheitlichen Orientierungswerte (GOW) etabliert (weitere Informationen). Gemäß diesem Konzept gelten Stoffe im Konzentrationsbereich bis zu 100 Nanogramm pro Liter im Trinkwasser selbst bei dauerhaftem, lebenslangem Konsum als grundsätzlich unbedenklich für die menschliche Gesundheit. Es ist davon auszugehen, dass die Konzentration des Stoffes, der zur aktuellen Geruchs-/Geschmacksänderung führt, in diesem Konzentrationsbereich liegt.
Die Trinkwässer aus den Wasserwerken entlang der Ruhr sowie das Trinkwasser aus dem Wasserwerk Haltern erfüllen mit Ausnahme der geruchlichen/geschmacklichen Veränderung in allen Aspekten die Vorgaben der Trinkwasserverordnung und sind auch in allen darüber hinaus untersuchten Parametern der Qualitätsüberwachung unauffällig. Die Trinkwasserqualität ist somit für alle Trinkwässer insgesamt einwandfrei und das Wasser kann wie gewohnt zum Trinken und für alle weiteren Anwendungen im Haushalt uneingeschränkt weiter genutzt werden.
Die für die betroffenen Wasserwerke zuständigen Behörden – die Gesundheitsämter Recklinghausen (WW Haltern), Essen (VWW WGE), Soest (WW Echthausen), Märkischer Kreis (WW Halingen, PW Iserlohn), Unna (WW Hengsen, WW Westhofen, WW Villigst) und Ennepe-Ruhr-Kreis (WW Witten) sowie die Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster - werden über den Vorgang informiert. Es erfolgt ein enger Austausch zwischen den Behörden und den Betreibern der Wasserwerke über die weitere Entwicklung.
April 2021